Mobil sein ohne eigenes Auto, dafür steht Ford Carsharing in Kooperation mit DB Flinkster.
Ob Großeinkauf, Kundentermin oder Anschlussfahrt an eine Zugreise – mit unseren Fahrzeugen kommen Sie überall gut an. Und das richtig einfach: Sie buchen bequem online, sehen die Standorte in Ihrer Nähe und können zwischen unterschiedlichsten Modellen wählen – vom Kleinwagen bis zum Transporter.
Ob Sie lange im Voraus buchen oder ganz spontan, ob Sie das Auto für eine Stunde oder eine Woche brauchen – Sie haben die Wahl und zahlen – neben der einmaligen Anmeldegebühr für Ford Carsharing – nur während des von Ihnen gewählten Nutzungszeitraums. Weitere Details erfahren Sie bei Ihrem teilnehmenden Ford Carsharing-Partner.
Das von Ihnen gebuchte Fahrzeug können Sie dann ganz einfach mit Ihrer persönlichen Ford Carsharing-Kundenkarte öffnen und schließen.
Die gezeigten Ausstattungsmerkmale sind je nach Ausstattungsvariante verfügbar, serienmäßig oder optional gegen Mehrpreis, ggf. nur als Bestandteil eines Ausstattungspakets. Weitere Details entnehmen Sie bitte den Preislisten oder fragen Sie Ihren Ford Partner.
[1] Beispielfoto eines Fahrzeuges der Baureihe. Die Ausstattungsmerkmale des abgebildeten Fahrzeuges sind nicht Bestandteil des Angebotes. Unverbindliche Aktionspreisempfehlung der Ford-Werke GmbH zzgl. Überführungs- und Zulassungskosten für Privatkunden bei allen teilnehmenden Ford Partnern. Kombinierbar mit allen Finanzierungsangeboten der Ford Bank GmbH für Privatkunden. Details bei allen teilnehmenden Ford Partnern.
[2] Beispielfoto eines Fahrzeuges der Baureihe. Die Ausstattungsmerkmale des abgebildeten Fahrzeuges sind nicht Bestandteil des Angebotes.
Unverbindliche Preisempfehlung der Ford-Werke GmbH zzgl. Überführungs- und Zulassungskosten.
[3] Bei der Anzeige von NEFZ-Verbrauchswerten gilt Fußnote a), bei der Anzeige von „n.v.“ gilt Fußnote b) und bei der Anzeige von WLTP-Verbrauchswerten gilt Fußnote c):
a) Die angegebenen Werte wurden nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren [§ 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung] ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonised Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Seit dem 1. September 2018 hat das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das bisherige Prüfverfahren, ersetzt. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Die angegebenen Werte dieses Fahrzeugtyps wurden anhand des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt und zu Vergleichszwecken auf NEFZ zurückgerechnet.
b) n.v. = Daten nicht verfügbar. Der Gesetzgeber arbeitet an einer Novellierung der Pkw-EnVKV und empfiehlt in der Zwischenzeit für Fahrzeuge, die nicht mehr auf Grundlage des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) homologiert werden können, die Angabe der realitätsnäheren WLTP-Werte. Diese sind in der nachfolgenden Zeile zu finden.
c) Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonised Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Seit dem 1. September 2018 hat das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das bisherige Prüfverfahren, ersetzt. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Die angegebenen Werte dieses Fahrzeugtyps wurden anhand des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt.
Bitte beachten Sie, dass für CO2-Ausstoß-basierte Steuern oder Abgaben seit dem 1. September 2018 die nach WLTP ermittelten Werte als Berechnungsgrundlage herangezogen werden.
Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei http://www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.
[4] Gilt für ein Ford Carsharing-Fahrzeug der Kategorie „Mini" pro Stunde für den Buchungszeitraum 22–8 Uhr zzgl. Kilometerpauschale. Es fällt eine einmalige Anmeldegebühr für die Nutzung von Ford Carsharing in Höhe von € 49,- an. Bei den genannten Preisen handelt es sich um eine unverbindliche Preisempfehlung der Ford-Werke GmbH inkl. gesetzlicher MwSt. Bei allen teilnehmenden Ford Partnern.