Leasing für Gewerbekunden
Der Plan geht auf. Leasing bietet Ihnen innovative Ford Technologien, stets ein repräsentatives Fahrzeug, aktuelle Sicherheitsstandards und volle finanzielle Flexibilität. Leasing ist eine besonders wirtschaftliche Variante des Autofahrens. Denn Sie zahlen nicht den vollen Kaufpreis, sondern während der Leasing-Zeit nur für die Nutzung Ihres Fahrzeuges plus Kosten.4
Übersicht
Wird angeboten für:
Ford PKW (Neu- und Gebrauchtfahrzeuge)
Ford NFZ (Neu- und Gebrauchtfahrzeuge)
Kundenart:
Gewerbetreibende
Ihre Vorteile
- Leasing eröffnet finanzielle Freiräume
- Sie wählen zwischen Laufzeiten von 12 bis 54 Monaten
- Sie tragen kein Verwertungsrisiko
- Leasing ist auch ggf. ohne Sonderzahlung möglich
- Konstant niedrige Monatsraten schonen Ihr Budget
- Sie fahren immer ein aktuelles Modell mit moderner Technologie
So geht’s
Leasing mit Km-Abrechnung ist wirtschaftlich und hilft Ihnen, präzise zu budgetieren . Die Leasing-Raten fallen monatlich und daher zum erwirtschafteten Gewinn an und setzen so Ihr Kapital frei für weitere sinnvolle Investitionen.
Gemeinsam mit Ihrem Ford Partner legen Sie bei Erstellung Ihres Leasing-Antrags Ihre voraussichtliche Gesamtfahrleistung für die Leasing-Zeit fest Weicht die tatsächliche Gesamtfahrleistung am Ende der Leasing-Zeit von der vereinbarten Fahrleistung ab, berechnen oder vergüten wir Ihnen die Differenz der ebenfalls vertraglich festgelegten Mehr- oder Minderkilometer. Eine Kulanzgrenze von 5.000 Kilometern bleibt dabei unberücksichtigt.
Vertragsende
Am Ende der Vertragslaufzeit geben Sie das Fahrzeug vertragsgemäß5 an Ihren Ford Partner zurück. Er wird gemeinsam mit Ihnen den Fahrzeugzustand sowie den Kilometerstand feststellen und in einem Rückgabeprotokoll vermerken. Dieses Protokoll wird sowohl von Ihnen als auch von einem Vertreter des Ford Partners unterzeichnet und Sie erhalten eine Kopie.
Sie tragen kein Verwertungsrisiko, bleiben flexibel und müssen sich nicht um den Verkauf des Fahrzeugs kümmern. Entscheiden Sie sich einfach für einen neuen Ford.
Die gezeigten Ausstattungsmerkmale sind je nach Ausstattungsvariante verfügbar, serienmäßig oder optional gegen Mehrpreis, ggf. nur als Bestandteil eines Ausstattungspakets. Weitere Details entnehmen Sie bitte den Preislisten oder fragen Sie Ihren Ford Partner.
[1] Beispielfoto eines Fahrzeuges der Baureihe. Die Ausstattungsmerkmale des abgebildeten Fahrzeuges sind nicht Bestandteil des Angebotes. Unverbindliche Aktionspreisempfehlung der Ford-Werke GmbH zzgl. Überführungs- und Zulassungskosten für Privatkunden bei allen teilnehmenden Ford Partnern. Kombinierbar mit allen Finanzierungsangeboten der Ford Bank GmbH für Privatkunden. Details bei allen teilnehmenden Ford Partnern.
[2] Beispielfoto eines Fahrzeuges der Baureihe. Die Ausstattungsmerkmale des abgebildeten Fahrzeuges sind nicht Bestandteil des Angebotes.
Unverbindliche Preisempfehlung der Ford-Werke GmbH zzgl. Überführungs- und Zulassungskosten.
[3] Bei der Anzeige von NEFZ-Verbrauchswerten gilt Fußnote a), bei der Anzeige von „n.v.“ gilt Fußnote b) und bei der Anzeige von WLTP-Verbrauchswerten gilt Fußnote c):
a) Die angegebenen Werte wurden nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren [§ 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung] ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonised Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Seit dem 1. September 2018 hat das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das bisherige Prüfverfahren, ersetzt. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Die angegebenen Werte dieses Fahrzeugtyps wurden anhand des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt und zu Vergleichszwecken auf NEFZ zurückgerechnet.
b) n.v. = Daten nicht verfügbar. Der Gesetzgeber arbeitet an einer Novellierung der Pkw-EnVKV und empfiehlt in der Zwischenzeit für Fahrzeuge, die nicht mehr auf Grundlage des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) homologiert werden können, die Angabe der realitätsnäheren WLTP-Werte. Diese sind in der nachfolgenden Zeile zu finden.
c) Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonised Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Seit dem 1. September 2018 hat das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das bisherige Prüfverfahren, ersetzt. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Die angegebenen Werte dieses Fahrzeugtyps wurden anhand des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt.
Bitte beachten Sie, dass für CO2-Ausstoß-basierte Steuern oder Abgaben seit dem 1. September 2018 die nach WLTP ermittelten Werte als Berechnungsgrundlage herangezogen werden.
Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei http://www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.
[4] Hierunter fallen z.B. Versicherung, Kosten für Wartung, Treibstoff etc.
[5] Als vertragsgemäß geltender Fahrzeugzustand ist ein dem Alter und der vereinbarten Kilometerlaufleistung entsprechender Zustand des Autos ohne übermäßigen Verschleiß oder Unfallschäden. Normale Gebrauchsspuren gelten nicht als Schaden. Details finden Sie in unserem separaten Leitfaden „Rückgabe Ihres Leasingfahrzeugs“.